Hotel- und Gaststättenbewertung 

Wertermittlung im DCF- oder Pachtwertverfahren

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Kurzfristiger Ortstermin
  • Günstiger Pauschalpreis

Der Ursache auf den Grund gehen
Wenn Sie eine Immobilienbewertung von Hotels- und Gaststätten benötigen, kann ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung behilflich sein. Aufgrund Jahrzehntelanger Erfahrung in der 4 und 5-Sternehotelerie, sowie der gehobenen Gastronomie und einer fundierten Ausbildung in der Immobilienbewertung von Hotels kann ich Ihnen auch Lösungsvorschläge für eine alternative Nutzung für Ihr Grundstück aufzeigen.


Status Quo richtig analysieren
Der Lockdown hat seine Spuren hinterlassen. Es ist bei einer Immobilienbewertung also unabdingbar zu ermitteln, ob das Hotel bereits vor Corona wirtschaftlich oder unwirtschaftlich betrieben wurde. So kann man das Hotel wieder hochfahren oder einer Drittverwendung zuführen.


Rund um versorgt
Optional gegen Aufpreis fertige ich auch ein neues Betreiberkonzept mit Ihnen und meinen Gastroexperten an.

  • Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung - Als qualifizierter Bausachverständiger besichtige ich das Objekt und analysiert die Schadensursache.
    • Keine Folgekosten - Der Schaden wird frühzeitig von mir erkannt und so das Risiko von unerwarteten Mehr- und Folgekosten reduziert
    • Kurzfristiger Ortstermin
    • Günstiger Pauschalpreis
  • Festpreis

    Keine Immobilie ist wie die Andere, daher erhalten Sie von mir immer einen individuellen günstigen Festpreis für Ihre Immobilienbewertung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Sachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:


        Grundbuchauszug

        Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan

        Baulastenauskunft

        Altlastenauskunft

        Miet- und Pachtverträge

        Aktueller Energieausweis

        Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft

        Vorhandene Wertermittlungen

        Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag

        Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung

        Bauzeichnungen/Grundrisse

        Wohn-/ Nutzflächenberechnung

        Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen

        Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

        Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung



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