Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauBG, sind gerichtsfest verwertbar. Das bedeutet: Sie werden vor Gericht und bei öffentlichen Ämtern (z. B. Finanzamt) anerkannt.
Mein Kurzgutachten ist die preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswert-gutachten. Im Fokus steht hier die Wertermittlung.
Immer wenn eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen herhalten soll, taucht früher oder später die Frage nach einem Beleihungswertgutachten auf.
Wenn Sie eine Immobilienbewertung von Hotels benötigen, kann ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung behilflich sein.